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Köln VII

Wer wählt den Landtag?

Wahlen sind ein Kernelement der repräsentativen Demokratie und ein wesentliches Instrument für alle Bürgerinnen und Bürger, Einfluss auf das politische Geschehen zu nehmen.

Die Abgeordneten des Landtags NRW werden von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern Nordrhein-Westfalens in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für 5 Jahre gewählt. Sie sind Vertreter der gesamten Bevölkerung Nordrhein-Westfalens, an Aufträge nicht gebunden und entscheiden "nach ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das Volkswohl bestimmten Überzeugung".

Jeder, der mindestens 18 Jahre alt ist, einen deutschen Pass besitzt und seit mindestens drei Monaten in NRW mit erstem Wohnsitz gemeldet ist, darf bei den Landtagswahlen als Abgeordneter kandidieren.
Gewählt werden die Landtagsabgeordneten mittels eines Wahlsystems, das aus einer Mischung aus Mehrheits- und Verhältniswahl besteht. Nordrhein-Westfalen ist eingeteilt in 128 Wahlkreise. 128 Abgeordnete werden in diesen Wahlkreisen mit relativer Mehrheit gewählt. Wer hier die meisten Stimmen erhält, und sei es nur eine Stimme mehr, ist gewählt. Mindestens 53 Abgeordnete kommen zusätzlich im Wege des sog. Verhälnisausgleichs aus den Landesreservelisten der Parteien in den Landtag.

Bei nordrhein-westfälischen Landtagswahlen haben die Wahlberechtigten ab der Wahl 2010 zwei Stimmen: eine, die sie einem Kandidaten bzw. einer Kandidatin aus ihrem Wahlkreis geben, und eine für eine Partei.
Abgeordnete der Wahlperiode 2005 bis 2010

In der laufenden Wahlperiode 2005 bis 2010 gibt es 187 Abgeordnete im Landtag Nordrhein-Westfalen. 89 davon gehören zur Fraktion der CDU, 74 zur SPD, 12 zur FDP und 11 zu den Grünen. 1 Abgeordneter ist fraktionslos
 



 
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