Wer wählt den Landtag?
Wahlen sind ein Kernelement der repräsentativen Demokratie und ein wesentliches Instrument für alle Bürgerinnen und Bürger, Einfluss auf das politische Geschehen zu nehmen.
Die Abgeordneten des Landtags NRW werden von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern Nordrhein-Westfalens in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für 5 Jahre gewählt. Sie sind Vertreter der gesamten Bevölkerung Nordrhein-Westfalens, an Aufträge nicht gebunden und entscheiden "nach ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das Volkswohl bestimmten Überzeugung".
Jeder, der
mindestens 18 Jahre alt ist, einen deutschen Pass besitzt und seit
mindestens drei Monaten in NRW mit erstem Wohnsitz gemeldet ist, darf
bei den Landtagswahlen als Abgeordneter kandidieren.
Gewählt
werden die Landtagsabgeordneten mittels eines Wahlsystems, das aus
einer Mischung aus Mehrheits- und Verhältniswahl besteht.
Nordrhein-Westfalen ist eingeteilt in 128 Wahlkreise. 128 Abgeordnete
werden in diesen Wahlkreisen mit relativer Mehrheit gewählt. Wer hier
die meisten Stimmen erhält, und sei es nur eine Stimme mehr, ist
gewählt. Mindestens 53 Abgeordnete kommen zusätzlich im Wege des sog.
Verhälnisausgleichs aus den Landesreservelisten der Parteien in den
Landtag.
Bei nordrhein-westfälischen Landtagswahlen haben die
Wahlberechtigten ab der Wahl 2010 zwei Stimmen: eine, die sie einem
Kandidaten bzw. einer Kandidatin aus ihrem Wahlkreis geben, und eine
für eine Partei.
Abgeordnete der Wahlperiode 2005 bis 2010








