SPD Medienkommission

9. Juni 2010 Marc Jan Eumann: Das neue Modell sichert die Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Zu dem heute vorgestellten Eckpunktepapier zur Neuordnung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erklärt der Vorsitzende der Medienkommission beim SPD-Parteivorstand, Marc-Jan Eumann,MdL:

Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird auf eine neue Grundlage gestellt. Das ist gut. Denn das neue, heute von den Ministerpräsidenten in Eckpunkten verabschiedete Modell ist einfacher und transparenter. Das sichert die Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Das neue Modell trägt mit der Abkehr vom Gerätebezug der Konvergenz Rechnung. Darüber hinaus bringt das neue Modell für viele eine Entlastung. Es gilt: Je Haushalt eine Abgabe. Das bedeutet
zugleich: Viel weniger Kontrollen, um Abgabengerechtigkeit sicherzustellen.

Kurzum: Das neue Modell ist die beste Grundlage für ein gutes, unverwechselbares Programm von ARD, ZDF und dem Deutschlandfunk. Am Widerstand der CDU-Ministerpräsidenten ist ein anderer wichtiger Reformschritt gescheitert: Der von Ministerpräsident Kurt Beck vorgeschlagene stufenweise Ausstieg aus der Werbung. Keine Frage: Das Thema bleibt auf der medienpolitischen Agenda.

 

8. Juni 2010 Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss reformiert werden

Die Medienkommission beim SPD-Parteivorstand begrüßt und unterstützt die von der Rundfunkkommission der Länder vorgelegten Eckpunkte eines künftigen Beitragsmodells als Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Hierzu erklärt der Vorsitzende der SPD-Medienkommission Marc Jan Eumann, MdL:

Das neue Modell ist einfacher, transparenter und zukunftsfester als das bisherige Modell. Das ist gut.

 Die Zusammenfassung von „Grundgebühr“ und „Fernsehgebühr“ zu einer einheitlichen Abgabe, kombiniert mit Staffelmöglichkeiten, trägt der Konvergenz Rechnung und beseitigt die untaugliche Einteilung in herkömmliche und neuartige Empfangsgeräte, die angesichts hybrider Geräte kein geeignetes Abgrenzungskriterium mehr sein konnte. Damit wird die Grundlage einer zeitgemäßen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geschaffen.

Zugleich nimmt dieses Modell die verfassungs- und europarechtlichen Hürden. Dies hat das wegweisende „Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ des Verfassungsrechtlers Kirchhof herausgearbeitet.
Für viele bedeutet das neue Modell eine Entlastung. Es gilt: Pro Haushalt eine Gebühr. Das ist aus Sicht der Medienkommission ein wichtiger Schritt, die Gebührenakzeptanz zu erhöhen.

Das neue Modell bedeutet zudem eine deutliche Reduzierung der bisherigen Kontrollen, die bislang für erheblichen Ärger gesorgt haben, und so auch zum Akzeptanzverlust des bisherigen Modells beigetragen haben. Der Aufwand für Datenerhebung und Kontrolle durch Beauftragte wird verkleinert. Das Betreten der Wohnung ist nicht mehr erforderlich, weil nicht mehr überprüft werden muss, ob und wo ein Gerät bereitgehalten wird.
Die Staffelung innerhalb der Betriebsstätten (nichtprivater Bereich) führt zu einer Entbürokratisierung. Zugleich ist es wichtig, dass am Grundsatz der bundesweit einheitlichen Gebühr festgehalten wird.

Mit Blick auf den ARD-Finanzausgleich unterstützt die Medienkommission den Vorschlag, die ARD aufzufordern, eine dauerhafte Lösung für den Finanz- und Strukturausgleich vorzuschlagen. Den im Rahmen der Bonner und Hamburger Beschlüsse mühsam ausgehandelten Leistungs- und Gegenleistungsausgleich hält die Kommission für nicht ausreichend.

Unabhängig davon ist es aus Sicht die Medienkommission unverzichtbar, im Sinne sparsamer und wirtschaftlicher Vorgehensweise Kooperationen zwischen den Landesrundfunkanstalten fortzusetzen und auszubauen.

Darüber hinaus hält es die Medienkommission für erforderlich, die Konzepte im linearen digitalen Angebot zu überprüfen und anzupassen. Die bisherige Strategie führt aus Sicht der Kommission zu einer Kannibalisierung bereits bestehender Angebote.

Vor dem Hintergrund der mit der Umstellung verbundenen Unsicherheiten, fordert die Medienkommission die Länder auf, den Ausstieg aus der Werbung, wie von Ministerpräsident Kurt Beck vorgeschlagen, im Grundsatz zu beschließen (Ausnahme Sport) und diesen stufenweise ab 2015 umzusetzen.

 

6. Mai 2010 SPD-Medienkommission begrüßt die Vorschläge von Kirchhof zu Rundfunkgebühren

Zur Vorstellung des Gutachtens von Prof. Dr. Paul Kirchhof zur Reform der Rundfunkgebühren erklärt der der Vorsitzende der SPD-Medienkommission  Marc Jan Eumann, MdL:

Die Vorschläge von Prof. Kirchof sind zu begrüßen und bringen die Diskussion um einen wichtigen Schritt nach vorne.
Das Beitragsmodell mit Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe ist eine gute Grundlage für die weitere Diskussion zur Reform der Rundfunkgebührenfinanzierung.

Die ausschließlich gerätebezogene Rundfunkgebühr wird den Anforderungen an eine moderne Kommunikationsgesellschaft nicht mehr gerecht. Immer mehr Multifunktionsgeräte, die für ganz andere Zwecke angeschafft werden, sind technisch auch zum Empfang von Rundfunk geeignet (Computer, Handy etc.). Industriepolitische Erwägungen und eine schwindende Akzeptanz der Gebührenpflichtigen machen eine Neuorientierung dringend notwendig.

In der weiteren Diskussion dürfen die europarechtlichen (beihilferechtlichen) und abgabenrechtlichen Vorgaben nicht unberücksichtigt gelassen werden. Wir wollen nicht, dass sich die EU-Kommission zu einer beihilferechtlichen Neubewertung der Rundfunkgebühr aufgerufen fühlt.

Für die SPD ist weiter ganz wichtig, dass die neue Gebühr breite gesellschaftliche und politische Akzeptanz findet. Das Thema muss raus aus der ständigen Diskussion um das Pro und Contra von Rundfunkgebühren.
Die neue Rundfunkgebühr muss den Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Anstalten decken, der zur Erfüllung des Auftrags notwendig ist. Natürlich immer unter der Berücksichtigung, dass die Anstalten wirtschaftlich und sparsam arbeiten.
An der bisherigen Beteiligung der Wirtschaft (Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungs- und sonstige Einrichtungen) an den Rundfunkgebühren mit fast einem Zehntel des Gebührenaufkommens muss festgehalten werden.
Bei der Entscheidung für die Reform der Rundfunkgebühren müssen auch die Methoden des Gebühreneinzugs und das manchmal problematische Verhalten der GEZ überprüft werden.

An der bundesweit einheitlichen Rundfunkgebühr ist jedenfalls festzuhalten. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, die bundesweit einheitlichen Bewertungsmaßstäben unterliegen muss.
Der Finanzausgleich zwischen den Rundfunksanstalten spielt nach wie vor eine wichtige Rolle. Die Medienkommission will eine entsprechende Anhebung des prozentualen Finanzausgleichs von derzeit 1% des Gebührenaufkommens. Unabhängig davon hält es die Medienkommission für unverzichtbar, im Sinne sparsamer und wirtschaftlicher Vorgehensweise die Kooperationsbemühungen zwischen den Landesrundfunkanstalten fortzusetzen und auszubauen.

 

 

26. März 2010 Marc Jan Eumann: Für einen fairen Interessenausgleich in der digitalen Welt

Hinsichtlich neuer Forderungen nach Begrenzungen der Online-Auftritte von ARD und ZDF erklären der Vorsitzende der Medienkommission beim SPD-Parteivorstand Marc Jan Eumann und die stellvertretende Vorsitzende der Medienkommission Petra Kammerevert:

Die Online-Auftritte von ARD und ZDF werden derzeit durch ihre Aufsichtsgremien intensiv geprüft. Bereits im Vorfeld der Prüfungen haben die Rundfunkanstalten in erheblichem Umfang Inhalte nach Maßgabe des neuen Rundfunkstaatsvertrages aus dem Netz genommen. Darüber hinaus haben die prüfenden Gremien bereits weitere Einschränkungen der Aktivitäten von ARD und ZDF im Netz verlangt. Wenn hochrangige CDU-Politiker wie Kulturstaatsminister Neumann dann immer noch glauben, es handele sich hierbei um eine nur unzureichend unabhängige Prüfung und es bedürfe eines unabhängigen Sachverständigengremiums, so zeigt dies zumindest zweierlei: Erstens: Neumann hält nichts von dem Engagement der ehrenamtlichen und plural zusammengesetzten Gremien. Zweitens: Er will ARD und ZDF in der digitalen Welt Perspektiven versperren.

Dabei geht es im Kern um andere, weltweite Tendenzen, die die Entwicklung von Online-Inhalten in Deutschland gefährden. Beeinträchtigungen der Netz- und Technologieneutralität, Internet-Piraterie und nicht klärbare Urheberrechte behindern die Aktivitäten sowohl privater wie öffentlich-rechtlicher Rundfunkveranstalter als auch die deutscher Verleger. Hier stehen gewaltige Aufgaben an. Gremien zu diskreditieren, ist reiner Populismus und zeigt, dass der CDU-Staatsminister "die falsche Tür bewacht", wie es ZDF-Intendant Markus Schächter jüngst in diesem Zusammenhang formuliert hat.


 

 

25. März 2010 Marc Jan Eumann: CDU schadet dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Zum Scheitern einer möglichen ZDF-Staatsvertragsnovelle durch die Länder erklärt der Vorsitzende der Medienkommission beim SPD-Parteivorstand Marc Jan Eumann:

Keine Frage: Zum zweiten Mal innerhalb kürzester Zeit schadet die CDU dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und insbesondere dem ZDF. Heute ist klar geworden:
An den CDU-geführten Ländern scheitert es, dass die Länder den ZDF-Staatsvertrag nicht aus eigener Kraft werden novellieren können. Eine Umsetzung auf der Grundlage der Vorschläge von Ministerpräsident Kurt Beck wäre die beste und schnellste Lösung gewesen. Die Ankündigung von Ministerpräsident Kurt Beck jetzt selbst ein Normenkontrollverfahren einzuleiten, ist deshalb konsequent. Mit ihrer heutigen Verweigerung stellt sich die CDU medienpolitisch ins Abseits und fügt der föderal verantworteten Medienpolitik einen erheblichen Schaden zu. Das ist der denkbar schlechteste Start für den neuen medienpolitischen Koordinator der CDU-Länder, Ministerpräsident Mappus.

 

17. März 2010 SPD bereitet Gesetzesinitiative zur Sicherung des Presse-Grosso vor

Zur Sicherung des bewährten Presse-Grosso-Systems in Deutschland erklären der Vorsitzende der Medienkommission beim SPD-Parteivorstand Marc Jan Eumann, MdL, und Olaf Scholz, stellvertretender Parteivorsitzender und stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion:

Die SPD setzt auf das bewährte Grosso-System. Nur dieses System garantiert Chancengleichheit und ein vielfältiges Angebot von Tageszeitungen und anderen Printmedien. Wenn einzelne Verlage den Ausstieg aus diesem System planen, müssen gesetzliche Regelungen vorbereitet werden.

Nach aktuellen Meldungen scheint klar: Die Bauer Media Group rückt von der gemeinsamen Erklärung ab, in der die Verlegerverbände VDZ und BDZV sowie der Bundesverband Presse-Grosso Leitlinien für das Zusammenwirken von Verlagen und Grosso festgelegt haben. Dies ist zu bedauern. Hingegen begrüßen wir ausdrücklich das eindeutige Bekenntnis der Axel Springer AG zum Presse-Grosso-System.

Für eine Regelung bieten sich zwei Wege an. Erstens: Im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen könnte das Presse-Grosso-System – gegebenenfalls im Zusammenhang mit möglichen Änderungen des Pressefusionsrechts – unmittelbar festgeschrieben werden. Dabei wäre auch sicherzustellen, dass es kein Grosso-System mit Verlagsbeteiligung gibt. Zweitens: Der Gesetzgeber nutzt das Instrument der regulierten Selbstregulierung, um die in der gemeinsamen Erklärung vereinbarten Ziele wie Dispositionsrecht, Remissionsrecht, Preisbindung, Verwendungsbindung und Neutralitätsverpflichtung gesetzgeberisch zu sichern.

Keine Frage: Am besten wäre es, wenn sich die Beteiligten auf eine Neuauflage der gemeinsamen Erklärung verständigen könnten. Sollte dies allerdings nicht geschehen, wird die SPD auf eine gesetzliche Regelung dringen.

 

SPD-Medienkommission legt Eckpunkte zur Neuordnung der Rundfunkfinanzierung vor

Berlin, 11. März 2010

Die SPD-Medienkommission hat Eckpunkte für eine zukunftsorientierte und faire Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internetzeitalter erarbeitet. Der Vorsitzende der SPD-Medienkommission Marc Jan Eumann, MdL erklärt dazu:

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist auch im Zeitalter von Digitalisierung und Konvergenz ein unverzichtbares Element in einem Mediensystem, das den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen einer modernen Gesellschaft entsprechen soll. Es gilt daher unverändert der Verfassungsauftrag an den Gesetzgeber, als Gegenleistung zur Erfüllung des öffentlichen Auftrags für eine zukunftsorientierte und ausreichende Gebührenausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Sorge zu tragen.

Die Verfügbarkeit von Rundfunk- und sonstigen Medienangeboten via Internet bietet ungeahnte neue Möglichkeiten der Kommunikation in einem demokratischen Staatswesen. Die SPD sieht darin in erster Linie eine große Chance. Der damit einhergehende gesellschaftliche Veränderungsprozess erfordert aber auch vom Gesetzgeber entsprechende Anpassungen. Mit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Sinne europarechtlicher Vorgaben präzisiert und die Präsenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Internet neu geregelt. Dabei wurde zugleich den Vorgaben des BVerfG (zuletzt Entscheidung vom 11.09.2007) zur Rundfunkfinanzierung Rechnung getragen. Basis für die Rundfunkgebührenerhebung ist das Vorhalten eines Rundfunkempfangsgerätes (gerätebasierte Rundfunkgebühr). Nachdem sich die Länderparlamente zunächst darauf verständigt hatten, für so genannte neuartige Geräte (PC, Handy etc.), die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können, die Gebührenpflicht bis zum 31.12.2006 auszusetzen, wurde mit dem am 1. Juni 2009 in Kraft getretenen  Rundfunkgebührenstaatsvertrag „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ eine Gebührenpflicht bestätigt, sofern keine traditionellen Rundfunkempfangsgeräte mehr zum Empfang bereit gehalten werden. Dies führte allerdings umgehend zu heftigem Widerspruch.

Die Ministerpräsidenten beabsichtigen nunmehr, im Juni über eine Neuordnung der Rundfunkfinanzierung zu entscheiden.

Die SPD-Medienkommission hat sich auf Eckpunkte verständigt, die für die Neuordnung der Rundfunkgebührenfinanzierung aus sozialdemokratischer Sicht unverzichtbar sind:

1. Die SPD unterstützt die Reform der Rundfunkgebührenfinanzierung. Die ausschließlich gerätebezogene Rundfunkgebühr wird den Anforderungen an eine moderne Kommunikationsgesellschaft nicht mehr gerecht, da immer mehr Multifunktionsgeräte, die für ganz andere Zwecke angeschafft werden, technisch auch zum Empfang von Rundfunk geeignet sind (Computer, Handy etc.). Industriepolitische Erwägungen und eine schwindende Akzeptanz der Gebührenpflichtigen machen eine Neuorientierung notwendig.

2. Die SPD plädiert für eine behutsame Abkehr der Rundfunkgebührenpflicht von der Geräteabhängigkeit unter Berücksichtigung europarechtlicher (beihilferechtlicher) und abgabenrechtlicher Vorgaben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine ausschließlich auf Haushalte ausgerichtete Gebührenpflicht die Gefahr einer beihilferechtlichen Neubewertung der Rundfunkgebühr impliziert und eine Notifizierungspflicht durch die EU-Kommission mit weitreichenden Folgen für die deutsche Medienordnung nach sich ziehen könnte.

3.  Die neue Gebührenfinanzierung wird an folgenden Parametern gemessen werden:

Langfristige Gebührensicherheit

Die neue Gebühr sollte eine breite gesellschaftliche und politische Akzeptanz haben, die die verfassungsrechtliche Grundfrage der ausreichenden Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für eine möglichst lange Zeit aus einer ständigen aktuellen politischen Diskussion heraushalten kann.

Aufkommensneutralität

Der durch die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) festgestellte Finanzbedarf und damit die Höhe der Rundfunkgebühr, die zur Erfüllung des öffentlichen Auftrags notwendig ist, ist verfassungsrechtlich abgesichert. Dies enthebt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk jedoch nicht der Verpflichtung zur weiteren Optimierung seiner Wirtschaftlichkeitsbemühungen.

Aufkommensneutralität (in der Verteilung Privat <>Nichtprivat)

Die Sicherung von Bestand und Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, an der sich bislang die Wirtschaft (Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungs- und sonstige Einrichtungen) mit fast einem Zehntel des Gebührenaufkommens beteiligt hat. An dieser Lastenaufteilung ist festzuhalten, d.h. die privaten Haushalte dürfen unter dem Strich nicht stärker in die Pflicht genommen werden als bisher.

Verringerung des Kontrollbedarfs

Das jetzige System zeichnet sich u.a. dadurch aus, dass die zur Sicherstellung  der Gebührengerechtigkeit eingesetzten Kontrollmechanismen aufwendig und in Einzelfällen unverhältnismäßig erscheinen. Die Akzeptanz der reformierten Gebührenfinanzierung wird wesentlich davon abhängen, die Methoden des  Gebühreneinzugs ebenfalls einer kritischen Überprüfung zu unterziehen.

Einheitlichkeit der Rundfunkgebühr

Am Grundsatz der bundesweit einheitlichen Rundfunkgebühr ist jedenfalls festzuhalten. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, die bundesweit einheitlichen Bewertungsmaßstäben unterliegen muss.

Angemessener Finanzausgleich

Die Medienkommission nimmt Bezug auf ihren Beschluss vom 16.03.2009, in der sie bereits eine Erhöhung des Finanzausgleichs auf Basis der Feststellungen im 16. KEF-Bericht gefordert hatte. An diesen Feststellungen hat sich durch den 17. KEF-Bericht vom Dezember 2009 nichts geändert. Ergänzend kommt hinzu, dass sich zwischenzeitlich der Ausbau der Maßnahmen zum Leistungs- und Gegenleistungsausgleich im Sinne der Bonner und später Hamburger Beschlüsse der Intendantinnen und Intendanten als auf lange Sicht untaugliches, weil viel zu bürokratisches Mittel erwiesen haben. In der Summe machen die Finanzausgleichssumme und der mühsam ausgehandelte Leistungs- und Gegenleistungsausgleich etwa 1,5% des Nettogebührenaufkommens der ARD aus.

Die Medienkommission plädiert daher nachdrücklich für eine entsprechende Anhebung des prozentualen Finanzausgleichs von derzeit 1% des Gebührenaufkommens. Unabhängig davon hält es die Medienkommission für unverzichtbar, im Sinne sparsamer und wirtschaftlicher Vorgehensweise die Kooperationsbemühungen zwischen den Landesrundfunkanstalten fortzusetzen und auszubauen.

 

Mangelnde Sachkenntnis schadet dem Medienstandort – nicht der Wettbewerb im dualen System

18. Februar 2010 

Zu den negativen Äußerungen des medienpolitischen Sprechers der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag Wolfgang Börnse, und der FDP-Europaabgeordneten Silvana Koch-Mehrin zum Internetportal „tagesschau.de“ erklärt der Vorsitzende der Medienkommission beim SPD-Parteivorstand Marc Jan Eumann, MdL: Es gibt noch keinen Beschluss des NDR-Rundfunkrates zu „tagesschau.de“.

Die ARD-Gremien sind noch mitten in den Beratungen zum Drei-Stufen-Test, den alle ARD-Angebote durchlaufen müssen. Hier gibt es keine Freifahrtscheine für die ARD-Online-Angebote, sondern eine umfassende Beratung zu den wirtschaftlichen Auswirkungen und dem publizistischen Wert für die Nutzerinnen und Nutzer. Erst im März werden dem NDR-Rundfunkrat alle Empfehlungen der Gremien vorliegen. Dann wird sich zeigen, mit welchen Profilen  tagesschau.de online gehen darf und wo die Grenzen sind.

Herr Börnsen sollte sich kundig machen und das Vertrauen der Akteure in ein aufwändiges Verfahren stärken. Das Gleiche gilt auch für Frau Koch-Mehrin, die eigentlich wissen müsste, dass der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der u.a. den Drei-Stufen-Test beinhaltet, das Ergebnis intensiver Verhandlungen mit der EU-Kommission ist.

Bei dieser hitzigen Debatte wird eines erneut deutlich: Die Dialog-Kultur zwischen Verlagen, kommerziellen Rundfunkveranstaltern und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk muss dringend gestärkt werden. Dialog und Ausgleich bringen Vorteile für die Beteiligten, den Medienstandort und die Nutzerinnen und Nutzer. Der publizistische Wettbewerb muss in der digitalen Welt neu austariert werden. Der Drei-Stufen-Test ist dafür ein auch von der EU-Kommission in Brüssel akzeptierter, wichtiger Baustein. Selbstverpflichtungen können darüber hinaus wirksame Elemente sein. Diese sind aber nur im Dialog erreichbar. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen verfassungsrechtlich gesicherten Auftrag, damit aber auch eine besondere Verantwortung - ein Signal für die Bereitschaft zum Ausstieg aus der Werbung wäre jetzt ein gutes Zeichen.


 

 

16. Februar 2010 Marc Jan Eumann: Presse-Grosso sichert Vielfalt

Zum Verhalten des Bauer-Verlages gegenüber dem Presse-Grosso erklärt der Vorsitzende der Medienkommission beim SPD-Parteivorstand Marc Jan Eumann:

Die Auseinandersetzung um das unabhängige Presse-Grosso nimmt an Schärfe zu. Zwar lässt die jüngste Entscheidung des OLG Celle vom 11 2.2010 im Rechtsstreit zwischen der Bauer Vertriebs KG und dem Grossisten Mügge wichtige Fragen des Presse-Grosso offen, aber deutlich wird: Ein deutscher Großverlag will die Axt an das bewährte System legen, das das sogenannte "Überallerhältlichkeits-Prinzip" sichert. An jedem Kiosk ist jedes Printprodukt bundesweit erhältlich.

Das Vorgehen von Bauer, einem der größten Verlage in Deutschland, ist fatal - und steht im krassen Widerspruch zu der Gemeinsamen Erklärung des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger, des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger und des Bundesverbandes deutscher Grossisten (BVPG). Die im Jahr 2003 unter Bundeskanzler Schröder angeregte Erklärung ist als Selbstverpflichtung gedacht, doch klar ist: Sollten sich Akteure hiervon verabschieden, ist der Gesetzgeber gefordert. Das deutsche Grosso-System ist ein klares Bekenntnis zur Vielfalt, wer - wie der Bauer Verlag - diesen Konsens kündigt, riskiert viel. Für die SPD besteht kein Zweifel: Sollte es nicht mehr gelingen, eine Verständigung zu erzielen, so muss das für den deutschen Printmarkt unverzichtbare Grosso-System gesetzlich abgesichert werden.

Aber auch mit Blick auf die Beschäftigten geht der Hamburger Verlag unanständig um, wie das Verhalten des Verlages am Standort Köln, der zur Jahresmitte geschlossen werden soll, zeigt. Ein ernsthaftes Interesse an der Sicherung dieses Standortes zeigt der Verlag nicht. Hier werden eindeutige Profitinteressen gegen die Interessen von 380 qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und ihren Familien ausgespielt.
 
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