Pressemitteilungen 2010

9. Juni 2010 Marc Jan Eumann: Das neue Modell sichert die Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Zu dem heute vorgestellten Eckpunktepapier zur Neuordnung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erklärt der Vorsitzende der Medienkommission beim SPD-Parteivorstand, Marc-Jan Eumann,MdL:

Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird auf eine neue Grundlage gestellt. Das ist gut. Denn das neue, heute von den Ministerpräsidenten in Eckpunkten verabschiedete Modell ist einfacher und transparenter. Das sichert die Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. Das neue Modell trägt mit der Abkehr vom Gerätebezug der Konvergenz Rechnung. Darüber hinaus bringt das neue Modell für viele eine Entlastung. Es gilt: Je Haushalt eine Abgabe. Das bedeutet
zugleich: Viel weniger Kontrollen, um Abgabengerechtigkeit sicherzustellen.

Kurzum: Das neue Modell ist die beste Grundlage für ein gutes, unverwechselbares Programm von ARD, ZDF und dem Deutschlandfunk. Am Widerstand der CDU-Ministerpräsidenten ist ein anderer wichtiger Reformschritt gescheitert: Der von Ministerpräsident Kurt Beck vorgeschlagene stufenweise Ausstieg aus der Werbung. Keine Frage: Das Thema bleibt auf der medienpolitischen Agenda.

 

8. Juni 2010 Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks muss reformiert werden

Die Medienkommission beim SPD-Parteivorstand begrüßt und unterstützt die von der Rundfunkkommission der Länder vorgelegten Eckpunkte eines künftigen Beitragsmodells als Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Hierzu erklärt der Vorsitzende der SPD-Medienkommission Marc Jan Eumann, MdL:

Das neue Modell ist einfacher, transparenter und zukunftsfester als das bisherige Modell. Das ist gut.

 Die Zusammenfassung von „Grundgebühr“ und „Fernsehgebühr“ zu einer einheitlichen Abgabe, kombiniert mit Staffelmöglichkeiten, trägt der Konvergenz Rechnung und beseitigt die untaugliche Einteilung in herkömmliche und neuartige Empfangsgeräte, die angesichts hybrider Geräte kein geeignetes Abgrenzungskriterium mehr sein konnte. Damit wird die Grundlage einer zeitgemäßen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geschaffen.

Zugleich nimmt dieses Modell die verfassungs- und europarechtlichen Hürden. Dies hat das wegweisende „Gutachten über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ des Verfassungsrechtlers Kirchhof herausgearbeitet.
Für viele bedeutet das neue Modell eine Entlastung. Es gilt: Pro Haushalt eine Gebühr. Das ist aus Sicht der Medienkommission ein wichtiger Schritt, die Gebührenakzeptanz zu erhöhen.

Das neue Modell bedeutet zudem eine deutliche Reduzierung der bisherigen Kontrollen, die bislang für erheblichen Ärger gesorgt haben, und so auch zum Akzeptanzverlust des bisherigen Modells beigetragen haben. Der Aufwand für Datenerhebung und Kontrolle durch Beauftragte wird verkleinert. Das Betreten der Wohnung ist nicht mehr erforderlich, weil nicht mehr überprüft werden muss, ob und wo ein Gerät bereitgehalten wird.
Die Staffelung innerhalb der Betriebsstätten (nichtprivater Bereich) führt zu einer Entbürokratisierung. Zugleich ist es wichtig, dass am Grundsatz der bundesweit einheitlichen Gebühr festgehalten wird.

Mit Blick auf den ARD-Finanzausgleich unterstützt die Medienkommission den Vorschlag, die ARD aufzufordern, eine dauerhafte Lösung für den Finanz- und Strukturausgleich vorzuschlagen. Den im Rahmen der Bonner und Hamburger Beschlüsse mühsam ausgehandelten Leistungs- und Gegenleistungsausgleich hält die Kommission für nicht ausreichend.

Unabhängig davon ist es aus Sicht die Medienkommission unverzichtbar, im Sinne sparsamer und wirtschaftlicher Vorgehensweise Kooperationen zwischen den Landesrundfunkanstalten fortzusetzen und auszubauen.

Darüber hinaus hält es die Medienkommission für erforderlich, die Konzepte im linearen digitalen Angebot zu überprüfen und anzupassen. Die bisherige Strategie führt aus Sicht der Kommission zu einer Kannibalisierung bereits bestehender Angebote.

Vor dem Hintergrund der mit der Umstellung verbundenen Unsicherheiten, fordert die Medienkommission die Länder auf, den Ausstieg aus der Werbung, wie von Ministerpräsident Kurt Beck vorgeschlagen, im Grundsatz zu beschließen (Ausnahme Sport) und diesen stufenweise ab 2015 umzusetzen.

 

6. Mai 2010 SPD-Medienkommission begrüßt die Vorschläge von Kirchhof zu Rundfunkgebühren

Zur Vorstellung des Gutachtens von Prof. Dr. Paul Kirchhof zur Reform der Rundfunkgebühren erklärt der der Vorsitzende der SPD-Medienkommission  Marc Jan Eumann, MdL:

Die Vorschläge von Prof. Kirchof sind zu begrüßen und bringen die Diskussion um einen wichtigen Schritt nach vorne.
Das Beitragsmodell mit Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe ist eine gute Grundlage für die weitere Diskussion zur Reform der Rundfunkgebührenfinanzierung.

Die ausschließlich gerätebezogene Rundfunkgebühr wird den Anforderungen an eine moderne Kommunikationsgesellschaft nicht mehr gerecht. Immer mehr Multifunktionsgeräte, die für ganz andere Zwecke angeschafft werden, sind technisch auch zum Empfang von Rundfunk geeignet (Computer, Handy etc.). Industriepolitische Erwägungen und eine schwindende Akzeptanz der Gebührenpflichtigen machen eine Neuorientierung dringend notwendig.

In der weiteren Diskussion dürfen die europarechtlichen (beihilferechtlichen) und abgabenrechtlichen Vorgaben nicht unberücksichtigt gelassen werden. Wir wollen nicht, dass sich die EU-Kommission zu einer beihilferechtlichen Neubewertung der Rundfunkgebühr aufgerufen fühlt.

Für die SPD ist weiter ganz wichtig, dass die neue Gebühr breite gesellschaftliche und politische Akzeptanz findet. Das Thema muss raus aus der ständigen Diskussion um das Pro und Contra von Rundfunkgebühren.
Die neue Rundfunkgebühr muss den Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Anstalten decken, der zur Erfüllung des Auftrags notwendig ist. Natürlich immer unter der Berücksichtigung, dass die Anstalten wirtschaftlich und sparsam arbeiten.
An der bisherigen Beteiligung der Wirtschaft (Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungs- und sonstige Einrichtungen) an den Rundfunkgebühren mit fast einem Zehntel des Gebührenaufkommens muss festgehalten werden.
Bei der Entscheidung für die Reform der Rundfunkgebühren müssen auch die Methoden des Gebühreneinzugs und das manchmal problematische Verhalten der GEZ überprüft werden.

An der bundesweit einheitlichen Rundfunkgebühr ist jedenfalls festzuhalten. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, die bundesweit einheitlichen Bewertungsmaßstäben unterliegen muss.
Der Finanzausgleich zwischen den Rundfunksanstalten spielt nach wie vor eine wichtige Rolle. Die Medienkommission will eine entsprechende Anhebung des prozentualen Finanzausgleichs von derzeit 1% des Gebührenaufkommens. Unabhängig davon hält es die Medienkommission für unverzichtbar, im Sinne sparsamer und wirtschaftlicher Vorgehensweise die Kooperationsbemühungen zwischen den Landesrundfunkanstalten fortzusetzen und auszubauen.

 

 



 

 Media-Governance und Medienregulierung.


Marc Jan Eumann (Hg.),
Martin Stadelmaier (Hg.)

Plädoyers für ein neues Zusammenwirken von Regulierung und Selbstregulierung.

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