LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 14/9417 14. Wahlperiode 16. Juni 2009 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD
Gesetz zur Änderung des Pressegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landespressegesetz)
A Problem
Für die Leserinnen und Leser von Zeitungen, Zeitschriften und anderen periodisch publizierten Druckwerken, die in Nordrhein-Westfalen erscheinen, ist nicht ersichtlich, welche Eigentums - und Beteiligungsstrukturen hinter dem Verlags- oder Medienhaus bestehen, das für die Herausgabe des jeweiligen Druckerzeugnisses verantwortlich ist.
B Lösung
Bei periodisch erscheinenden Druckwerken werden durch die Änderung des Pressegesetzes die Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse offengelegt.
C Alternativen
Keine.
D Kosten
Keine.
E Auswirkungen auf die kommunale Selbstverwaltung
Keine.
G Gender Mainstreaming
Unter den Gesichtspunkten Gender Mainstreaming und Gleichstellung ergeben sich keine Auswirkungen.
H Befristung
Keine.
Gesetz zur Änderung des Pressegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landespressegesetz) Artikel 1 Als § 13 des Pressegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landespressegesetz NRW) vom 24. Mai 1966 wird eingefügt:
§ 13 Offenlegung der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse
(1) Der Verleger eines periodischen Druckwerks muss in regelmäßigen Zeitabschnitten im Druckwerk die Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse seines Verlags und seine Rechtsbeziehungen zu mit ihm verbundenen Presse- und Rundfunkunternehmen (§ 15 Aktiengesetz) offen legen. Dies gilt insbesondere für die Überlassung der damit verbundenen Rechte. Die Bekanntgabe erfolgt
1. bei täglich oder wöchentlich erscheinenden Druckwerken in dem Impressum der ersten Ausgabe jedes Kalenderhalbjahres,
2. bei anderen periodischen Druckwerken in dem Impressum der ersten Ausgabe jedes Kalenderjahres. Änderungen der Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse sind unverzüglich bekanntzumachen.
(2) Bei der Offenlegung sind mindestens anzugeben:
1. Namen und Anschriften sowie Art und Höhe der Beteiligung der Inhaber, der persönlich haftenden' Gesellschafter, der geschäftsführenden Gesellschafter, der Kommanditisten sowie der Anteilseigner mit einer Kapitalbeteiligung von mehr als zwanzig vom Hundert, der stillen Gesellschafter, sofern ihnen derGesellschaftsvertrag Geschäftsführungsbefugnisse oder erweiterte Kontrollrechte einräumt; bei Genossenschaften: der Mitglieder des Vorstandes und des Vorsitzenden des Aufsichtsrats;
2. die Namen der weiteren Zeitungen, Zeitschriften und Rundfunkunternehmen, die der Verlag, seine Inhaber oder die nach Nummer 1 an ihm Beteiligten herausgeben beziehungsweise an denen sie beteiligt sind.
Artikel 2
Das Gesetz tritt am Tag seiner Verkündung in Kraft.
Begründung
Artikel 1
Für die Leserinnen und Leser von Zeitungen, die in Nordrhein-Westfalen erscheinen, ist nicht ersichtlich, welche Eigentums - und Beteiligungsstrukturen sich hinter dem Verlags- oder Medienhaus verbergen, das für die Herausgabe des jeweiligen Druckerzeugnisses verantwortlich ist. Für die Einordnung und Bewertung der Inhalte ist das Wissen um die Eigentums- und Beteiligungsstrukturen jedoch erforderlich, denn die Besitzverhältnisse können sich auf die redaktionelle und publizistische Unabhängigkeit auswirken.
Mit der Gesetzesnovellierung werden die Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse des Verlags, beziehungsweise des Medienhauses offengelegt.
Da § 13 des Pressegesetzes seit der Streichung der §§ 13 bis 20 und § 24. mit Wirkung vom 13. Oktober 1987 durch Art. 17 RBG 87 NW v. 6.10.1987 (GV.NW S. 342) unbesetzt ist, kann die Norm an dieser Stelle des Pressegesetzes eingefügt werden.
Artikel 2
Artikel 2 regelt das Inkrafttreten Hannelore Kraft Carina Gödecke Marc Jan Eumann Wolfram Kuschke und Fraktion
Datum des Originals: 16.06.2009/Ausgegeben: 16.06.2009 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 14/8980 06.04.2009 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3129 vom 19. Februar 2009 des Abgeordneten Marc Jan Eumann SPD Drucksache 14/8638
Konzertsäle ohne Mikrofonanlagen?
Der Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien hat die Kleine Anfrage 3129 mit Schreiben vom 26. März 2009 für die Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Der Entwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung wird aktuell beraten. Auch die Länder sind aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen. Bislang scheint unklar, ob es für den Anwendungsbereich von Funkmikrofonen und sonstiger drahtloser Produktionsmittel wie In-Ear-Systemen für professionelle Nutzungen, die bislang den Frequenzbereich 790 - 862 MHz nutzen, eine sinnvolle und technisch mögliche Alternative gibt.
1. Wie berücksichtigt die NRW-Landesregierung in ihrer Stellungnahme diese Frage insbesondere mit Blick auf die Auswirkungen auf das Medienland NRW?
Die Landesregierung hat sich seit Beginn der Diskussion zur Digitalen Dividende u. a. für eine nachhaltige Klärung der Fragen zur weiteren Nutzung von drahtlosen Mikrofonen eingesetzt. Nicht nur auf Fachebene sondern auch in der Rundfunkkommissionssitzung der Länder am 26. Februar 2009 ist nachdrücklich auf eine frühzeitige Bekanntgabe von Ersatzspektrum durch die Bundesnetzagentur hingewirkt worden, um den Mikrofonherstellern undinsbesondere den Nutzern von drahtlosen Mikrofonen einen angemessenen Übergangszeitraum bereitstellen zu können. Der Vollständigkeit halber weist die Landesregierung aber darauf hin, dass die Allgemeinverfügung 91/2005, die die Nutzung der Kanäle 61 bis 63 und 67 bis 69 für drahtlose Mikrofone festlegt, unabhängig von den Entscheidungen zur Digitalen Dividende am 31. Dezember 2015 ausläuft.
2. Wie viele Funkmikrofone sind in Theatern, Operhäusern, Konzertsälen, Spielstätten und Universitäten in Nordrhein-Westfalen im Einsatz?
Der Landesregierung liegen keine belastbaren Zahlen über die Anzahl der eingesetzten Mikrofonanlagen vor. Ihre genaue Ermittlung wäre nur durch eine aufwändige Einzelerhebung möglich, die den vertretbaren Aufwand für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage übersteigen würde. Da eine Vielzahl der beteiligten Einrichtungen von Privaten betrieben werden, ist eine Auskunft auch nicht erzwingbar.
3. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Kosten für die Ersatzbeschaffungen ein?
Da die Anzahl der eingesetzten drahtlosen Mikrofonanlagen nicht bekannt ist und da nur ein Teil der insgesamt betriebenen drahtlosen Mikrofone im Zusammenhang mit der Digitalen Dividende ausgetauscht werden muss, ist eine seriöse Schätzung der für eine Ersatzbeschaffung erforderlichen Kosten nicht möglich.
4. Wer muss aus Sicht der Landesregierung für die Ersatzbeschaffungen aufkommen?
Die Länder haben in den Verhandlungen zur Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung nachdrücklich gefordert, dass die durch die Umsetzung der Digitalen Dividende entstehenden Umstellungskosten (DVB-T-Sender, drahtlose Mikrofone etc.) in angemessener Höhe auszugleichen sind, da weder Länder noch ein Teil der Nutzer (Theater etc.) bereit und in der Lage sind, die Kosten zu übernehmen. Der Bund hat zugesagt zu prüfen, inwieweit diese Kosten im Rahmen der Neuvergabe von Frequenzen u. a. durch die zukünftigen Frequenznutzer zu tragen sind.
5. Ist aus Sicht der Landesregierung auch die Produktion von Film-, Fernseh- und Hörfunkinhalten in NRW betroffen?
Wie bereits ausgeführt, ist eine belastbare Angabe der Zahl der betroffenen Mikrofonanlagen nicht möglich. Für die Rundfunkproduktion geht die Landesregierung von keinen nennenswerten Beeinträchtigungen aus, da diese vorrangig in den Kanälen 21 bis 60 angesiedelt ist. Datum des Originals: 26.03.2009/Ausgegeben: 08.04.2009 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 14. WahlperiodeDrucksache 14/8980
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 14/8809 19.03.2009
Entschließungsantrag der Fraktion der SPD zur Debatte anlässlich der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 21 der Fraktion der SPD Drucksachen 14/7126 und 14/8531
I. Zeitungsmarkt im Umbruch
"Der journalistische Geist der gedruckten Presse kann - und muss - weiter leben, nicht aus wirtschaftlichen Gründen, sondern weil er identisch ist mit der Idee einer lebendigen Demokratie: Ohne das publizistische Gegengewicht einer funktionierenden Medienlandschaft kann keine Aufklärung, keine Meinungsbildung mehr stattfinden. Glaubwürdigkeit, Orientierung, Unabhängigkeit sind die Pfunde, mit denen der Zeitungsjournalismus nach wie vor wuchern kann." So lautet ein Fazit der Studie von Stefan Weichert und Leif Kramp mit dem Titel "Das Verschwinden der Zeitung? Internationale Trends und medienpolitische Problemfelder", die kürzlich von der Friedrich-Ebert-Stiftung veröffentlicht wurde. Der Philosoph Jürgen Habermas hat im Mai 2007 in einem bemerkenswerten Beitrag in der Süddeutschen Zeitung zum gesellschaftlichen Mehrwert der Qualitätspresse folgendes festgehalten: "Keine Demokratie kann sich ein Marktversagen auf diesem Sektor leisten". Für eine Demokratie ist ein freies und unabhängiges Mediensystem Grundlage und Voraussetzung für die Meinungs- und Informationsfreiheit. Der Zeitung kommt hier eine herausragende Rolle zu. Die Tageszeitung ist nach wie vor das Medium mit der höchsten Glaubwürdigkeit. Die immer noch bestehende Vielfalt der lokalen und regionalen Titel und Redaktionen ist wichtig für die Willensbildung im föderalen Staat.
Die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise lässt die Strukturkrise, die u.a. die Tageszeitungen erfahren, noch stärker zu Tage treten. Mit der Großen Anfrage 19 der SPD-Fraktion zur Situation des Zeitungsmarktes in Nordrhein-Westfalen, Drucksache 13/4110, und der Antwort der Landesregierung, Drucksache 13/5415, der Großen Anfrage 3, Drucksache 14/1910, und der Antwort der Landesregierung, Drucksache 14/3156, und der Großen Anfrage 21, Drucksache 14/7126, und der Antwort derLandesregierung 14/8531 ist es gelungen, einen umfassenden Überblick über die NRW-Zeitungslandschaft zu erhalten.
In ihrer Vorbemerkung bestätigt die Landesregierung, dass es auf Grund der Kombination von aktueller Finanz- und Wirtschaftskrise sowie der Strukturkrise zu starken Veränderungen kommt. In Nordrhein-Westfalen gilt dies beispielsweise für den WAZ-Konzern, den Zeitungsverlag Aachen und den Neusser Zeitungsverlag. Mit der vollständigen Übernahme des Berliner Verlags durch den Kölner Verlag M. Dumont Schauberg ist zwar der Zeitungsmarkt in Nordrhein-Westfalen nicht direkt betroffen, doch hat sich damit das Kölner Verlagshaus als drittgrößtes deutsches Verlagshaus etabliert.
Mit Blick auf die aktuelle Situation beim WAZ-Konzern fordert der Landtag die Gesellschafter und Geschäftsführung der WAZ-Mediengruppe auf, das Konzept zur Umstrukturierung des Konzerns zu überdenken und in jedem Falle von betriebsbedingten Kündigungen abzusehen. Einschnitte in die lokale publizistische Vielfalt können die Gattung Regionalzeitung im Kern gefährden.
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