Das Medienland NRW muss wieder eine Vorreiterrolle einnehmen.
Zu
einem der erfolgreichsten Kapitel im Strukturwandel unseres Landes
zählt die Entwicklung zum Medienland. Erfolgreiche
Programmveranstalter, Kreative an allen Gliedern der
Wertschöpfungskette und eine aktive Medienpolitik haben dieses Wandel
ermöglicht und begleitet. Nordrhein-Westfalen war bis 2005 vielfach
auch Vorreiter für medienpolitische Regelungen, die dann ihren Eingang
in den Rundfunkstaatsvertrag gefunden haben. Unter der Regierung
Rüttgers hat die Medienpolitik erheblich an Stellenwert eingebüßt. Der
Medienrat ist ebenso abgeschafft worden wie die Medienversammlung. Der
Bürgerfunk, ein wichtiges Partizipationsinstrument, ist praktisch nicht
mehr existent. Der vom Landtag getragene Tag der Medienkompetenz musste
einer Ankündigung weichen. Dabei ist es dann geblieben.
In den
vergangenen Jahren habe ich vor allem als Vorsitzender der
Medienkommission beim SPD-Parteivorstand medienpolitische Vorschläge
erarbeitet. Eine Auswahl findet sich auf diesen Seiten.
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zu NRW: Vier Jahre haben CDU/FDP-Landesregierung und die sie tragenden
Fraktionen gebraucht, Novellierungen für das WDR-Gesetz und das LMG NW
vorzulegen (Drucksache 14/9393).
I. LMG: Falsche Weichenstellungen und erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken
Die
Novelle gibt allerdings keinen neuen Impuls, der versucht, auf aktuelle
Frage eine Antwort zu finden. Der Entwurf verharrt vielmehr in der
analogen Welt. Er regelt den Hörfunk, er regelt das Fernsehen, aber er
blendet crossmediale Entwicklungen vollständig aus. Die Novelle nimmt
noch nicht einmal Bezug zu Angeboten, die über das Internetprotokoll
verbreitet werden und die teilweise eben auch meinungsrelevante Inhalte
transportieren.
Ministerpräsident Rüttgers hat immer wieder - und
in seinem Geleitzug Minister Krautscheid - angekündigt, das
verlegerfreundlichste Gesetz zu schaffen. SPD und Bündnis 90/Die Grünen
stehen in der Tradition, medienpolitisch verantwortungsbewusst den
Handlungsspielraum von nordrhein-westfälischen Verlagen weit
auszuschöpfen. Das Zwei-Säulen-System im Hörfunk ist hier ein
erfolgreiches Beispiel. Immer geht es um die Balance zwischen den
Entwicklungsmöglichkeiten derjenigen, die eine wirtschaftliche Basis
für die Finanzierung von Qualitätsjournalismus benötigen und
andererseits um die Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht - auch
im Lokalen und Regionalen. Mit der noch gültigen Fassung des § 33 LMG
hat die damalige rot-grüne Koalition diese Balance gehalten. Bislang
ist keine Zulassung von lokalem Fernsehen mit Verlegerbeteiligung
gescheitert.
Die umständlichen und bürokratischen Vorschläge der
CDU/FDP-Landesregierung sollen eine 100 Prozent Beteiligung am lokalen
Fernsehen im Verbreitungsgebiet ermöglichen. Um etwaige Gefahren, die
sich daraus für die Meinungsvielfalt ergeben können, zu begegnen,
greifen CDU und FDP tief in den Instrumentenkasten der analogen Welt:
Sie setzen auf Programmbeiräte und Drittsendezeiten, nach der massiven
Kritik und erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken im Wege des
Gesetzgebungsverfahren kommen noch ein Verpflichtungszusagen hinzu
(Änderungsantrag CDU/FDP-Fraktionen § 33 e LMG-E). Welcher Natur diese
Zusagen sein können, blieben die Koalitionäre trotz Nachfragen
schuldig. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Die Begründung der
Landesregierung zum § 33 LMG-E ist schlicht: Man habe auf bewährte
verfassungsrechtliche Instrumente zurückgegriffen, um Rechtssicherheit
für die Akteure zu schaffen. Im Auftrag von Bündnis 90/Die Grünen hat
Prof. Holznagel (Universität Münster) ein Gutachten erstellt, das zu
dem Ergebnis kommt, dass die vorgeschlagenen Regelungen alles andere
als verfassungsfest sind. Auch Prof. Hain (Universität Köln) kommt in
seiner Stellungnahme zu einem eindeutigen Ergebnis: "Der von der
nordrhein-westfälischen Landesregierung vorgelegte Entwurf zum 13.
Rundfunkänderungsgesetz ist bezüglich seiner Regelungen zum
Presse-Rundfunk-Crossownership angesichts der gerade im regionalen und
lokalen Bereich erheblichen verfassungsrechtlichen Anforderungen der
publizistischen Vielfaltssicherung und des nicht hintergehbaren Gebots
zur effektiven präventiven Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht
in zentralen Punkten verfassungsrechtlichen Einwänden ausgesetzt."
Nun
gibt es niemand, der behauptet, dass es ein leichtes sei, crossmediale
Prozesse gesetzgeberisch zu fassen. Diese Novelle unternimmt noch nicht
einmal den Versuch. Dabei hat Prof. Huber (zum damaligen Zeitpunkt:
Universität München und Mitglied der KEK) am 19. Mai 2009 im
Hauptausschuss des Düsseldorfer Landtags zum § 33 LMG ausgeführt, "dass
man entweder die Abs. 2 das Tatbestandsmerkmal der marktbeherrschenden
Stellung hinzufügt und auf Abs. 3 ganz verzichtet oder das aus dem
Rundfunkstaatsvertrag geläufige Modell der Zuschaueranteile auf die
Landesebene herunterbricht und auch in Nordrhein-Westfalen - ähnlich
wie in § 26 des Rundfunkstaatsvertrags - mit crossmedialen
Verflechtungen operiert." Auch diesen Gedanken greift die
NRW-Landesregierung nicht auf. Stattdessen formuliert der
Medienminister bei der Einbringung der Novelle am 25. Juni 2009: "Ich
glaube, so richtig die Miteinbeziehung des Internets ist, geht es um
Meinungsmacht im lokalen Bereich. Hier ist nach meiner Einschätzung das
Internet noch längst nicht in einer Vielfalt ausgeprägt, dass wir auf
Beschränkungen verzichten können." Das ist aber nur die eine Seite der
Medaille. Die andere Seite, die es eben auch aktuell schon
einzubeziehen gilt, ist: Die Medienhäuser haben selbstverständlich ein
Online-Angebot. So hat beispielsweise die WAZ mit dem Portal "Der
Westen" eine eigenständige Marke in der Online Welt entwickelt. Das ist
doch Crossmedia! Und damit eine Angelegenheit für das NRW-Mediengesetz.
Aber in der Novelle ist dazu nichts zu finden. Problematisch ist auch,
dass die vielfaltssichernden Maßnahmen lediglich alternativ anzuwenden
sind. Starre Regelungen sind aber die falsche Antwort auf Konvergenz
und Digitalisierung. Der neue § 33 e LMG-E weist zwar in die richtige
Richtung, bleibt aber angesichts der vorstehenden Regelungen
widersprüchlich.
Im Gegensatz zu CDU und FDP, die mit den
Regelungen zu § 33 LMG-E ein Bürokratiemonster schaffen, setzen SPD und
Bündnis 90/Die Grünen auf die Kompetenz der LfM und auf mehr
Flexibilität.
Dass die Zahl der Kommissionsmitglieder bei der LfM
von 25 auf 28 erhöht werden soll, ist ebenfalls ein Indiz dafür, dass
sich CDU und FDP einer ernsthaften Strukturdiskussion entziehen. Für
falsch halten wir einen Sitz für den Zeitungsverlegerverband NRW. Hier
sind Interessenkollisionen programmiert, die zu vermeiden gewesen wären.
Als
besonders pikant ist folgender Sachverhalt zu werten: Während CDU und
FDP nicht müde werden, Drittsendezeiten als ein wichtiges und
unverzichtbares Element der Vielfaltssicherung zu preisen, haben sie
mit einem Federstrich die Doppellizenz in § 128 2, Satz 2 ersatzlos
gestrichen.
In die falsche Richtung führen auch die Vorschläge der
Landesregierung, das Verhältnis zwischen Veranstaltergemeinschaft und
Betriebsgesellschaft im Lokalfunk im Telemedienbereich zu lasten der
Veranstaltergemeinschaft zu verschlechtern. Auch hierzu haben wir einen
konkreten Änderungsantrag vorgelegt.
II. WDR-Gesetz: Strukturfragen nicht angepackt und Arbeitnehmerrechte verschlechtert
Mit
den Herausforderungen des Drei-Stufen-Tests begründen die
Landesregierung und die Koalitionsfraktionen die Vergrößerung des
Rundfunkrates auf mindestens 47 Mitglieder. Zunächst ist festzuhalten:
Der Dreistufentest, der sowohl für das bereits bestehende
Telemedienangebot als auch zukünftig für alle veränderten und neuen
Telemedienangebote anzuwenden ist, ist eine große Chance für den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk und insbesondere für die Gremien.
Zugleicht ist klar: Die binnenplurale Kontrolle steht mit dem
Dreistufentest vor einer großen Bewährungsprobe. Wenn es den Gremien
gelingt, über professionelle Strukturen, die das Ehrenamt stärken und
stützen, dieser neuen Aufgabe gerecht zu werden, dann wird die
binnenplurale Kontrolle als Erfolgsmodell - auch europaweit - gelten
können. Zwar konnte sich die GVK noch nicht auf die Etablierung einer
Servicestelle, die unterschiedliche Kompetenzen und Professionen
bündelt und die allen Gremien der ARD zuarbeitet, verständigen, die
Tatsache, dass acht der neun Rundfunk-/Verwaltungsräte dem Aufbau einer
Markdaten-Bank zugestimmt haben, ist in jedem Fall ein notwendiger
Schritt in die richtige Richtung.
Kurzum: Diese Chance gilt es,
offensiv zu nutzen, weil der Wert der vom öffentlich-rechtlichen
Rundfunk produzierten und von den Gebührenzahlern finanzierten
Programme dadurch stärker ins Bewusstsein gerückt werden kann.
Nur
zur Erinnerung: Es war die Forderung der CDU, auch den Bestand des
Telemedienangebotes dem Drei-Stufen-Test zu unterziehen. Der mit der
Brüsseler Kommission erzielte Kompromiss hätte auch ein weniger
aufwendiges Verfahren möglich gemacht. Dies führte dazu, dass die Zeit,
Know How und Routine für dieses komplexe Verfahren aufzubauen,
außerordentlich knapp bemessen war. Gleichwohl ist - als Zwischenfazit
- zu konstatieren, dass die Gremien und die
Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) hier Hervorragendes leisten.
Zugleich wird auch deutlich, dass das Ehrenamt an seine Grenzen stößt.
Es geht also um die Frage, wie die ehrenamtliche Arbeit so unterstützt
werden kann, dass das Ehrenamt ein Ehrenamt bleibt und zugleich die
komplexen Sachverhalte transparent und klar entschieden werden? Wie
sieht nun die Antwort der NRW-Landesregierung für den WDR-Rundfunkrat
aus? Hat die Landesregierung eine Vorstellung davon, in welcher
Struktur und unter welchen Bedingungen die WDR-Gremien diese
anspruchsvollen Aufgaben bewältigen sollen. Weit gefehlt. Das einzige,
was CDU und FDP einfallen, ist, dass zu den bereits bestehenden 43
Mitgliedern vier neue dazukommen sollen. In der offiziellen Begründung
führt die Landesregierung aus: "Im Hinblick auf diese Aufgabe [gemeint
ist der Drei-Stufen-Test] erscheint eine stärkere Berücksichtigung von
gesellschaftlichen Gruppen aus den Bereichen Wirtschaft und Technik
angezeigt." Es geht hier gar nicht darum, die neuen Verbänden und ihre
Rolle in der ehrenamtlichen Gremienarbeit einzuschätzen. Im Gegenteil:
Wir freuen uns auf die neuen Impulse. Aber klar ist doch: Neue
Mitglieder zu benennen, die Zahl von 43 auf 47 hochzuschrauben, ist die
phantasieloseste Antwort. Zunächst hätte es im Laufe der
Legislaturperiode (2005-2010) reichlich Gelegenheit gegeben, eine
grundlegende Strukturdebatte zu führen und daraus gesetzgeberische
Konsequenzen zu ziehen. (Vgl. dazu Lilienthal (Hg.),
Professionalisierung der Medienaufsicht, 2009). Dann wäre eine
Diskussion zielführend gewesen, ob alle gesellschaftlichen Gruppen, die
weit überwiegend bei der umfassenden Neustrukturierung der WDR-Gremien
im Jahr 1985 in den Rundfunkrat eingezogen waren, immer noch - nach
fast drei Jahrzehnten - einen maßgeblichen Beitrag als Vertreter der
Allgemeinheit leisten können (und wollen). Die SPD und Bündnis 90/Die
Grünen standen einer solchen Debatte offen gegenüber. Aber
offensichtlich hatte die CDU/FDP-Landesregierung weder den Mut noch die
Kraft, mögliche Konflikte um der Sache willen zu führen. Zur
Erinnerung: Die aktuelle Zusammensetzung des WDR-Rundfunkrates beruht
auf einem Kompromiss zwischen SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen aus
dem Jahr 2003 und die Koalitionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die
Grünen hatten in der vergangenen Legislaturperiode den
Gestaltungswillen, die Gremienstruktur der heutigen Landesanstalt für
Medien grundlegend zu ändern. Umfasste die vormalige Rundfunkkommission
45 ordentliche und 45 stellvertretende Mitglieder, so besteht die
heutige Landesmedienkommission aus 25 Mitgliedern. Niemand stellt
heute, nach sechs Jahren, in frage, dass dies die richtige Entscheidung
war. Aber eine, die allein angesichts der erheblichen Verkleinerung auf
enorme Widerstände der Betroffenen stieß. Politischer Gestaltungswille
ist eben nicht zum Null-Tarif zu haben.
Dass es der
Landesregierung im "wichtigsten Konvergenz-Standort in Deutschland"
(Krautscheid, promedia, Juni 2009) nicht gelungen ist, bei der
Berücksichtigung der Internet-Wirtschaft einen klaren NRW-bezug
herzustellen, spricht Bände. Zu recht hält dazu die Funkkorrespondenz
(26/2009) fest: "Dass die Landesregierung nun erstmals zwei
Bundesverbänden (Bitkom/ECO) ein gemeinsames Entsenderecht in den
Rundfunkrat einräumen will, fällt im Rahmen der Neuregelung besonders
auf. Offenbar hat die Regierung aus ihrer Sicht keine geeignete
Organisation auf Landesebene aus dem Bereich der Internet-Wirtschaft
finden können. Bisher sieht das WDR-Gesetz vor, dass NRW-Landesverbände
gesellschaftlich relevanter Gruppen Mitglieder für den Rundfunkrat
benennen können."
Die Verschlechterungen im Rahmen der
Anwendung des Landespersonalvertretungsgesetzes lehnen wir ab. Hier
wird Mitbestimmung massiv eingeschränkt. Das ist der falsche Weg.









