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Köln VII

Das Medienland NRW muss wieder eine Vorreiterrolle einnehmen.

 

Zu einem der erfolgreichsten Kapitel im Strukturwandel unseres Landes zählt die Entwicklung zum Medienland. Erfolgreiche Programmveranstalter, Kreative an allen Gliedern der Wertschöpfungskette und eine aktive Medienpolitik haben dieses Wandel ermöglicht und begleitet. Nordrhein-Westfalen war bis 2005 vielfach auch Vorreiter für medienpolitische Regelungen, die dann ihren Eingang in den Rundfunkstaatsvertrag gefunden haben. Unter der Regierung Rüttgers hat die Medienpolitik erheblich an Stellenwert eingebüßt. Der Medienrat ist ebenso abgeschafft worden wie die Medienversammlung. Der Bürgerfunk, ein wichtiges Partizipationsinstrument, ist praktisch nicht mehr existent. Der vom Landtag getragene Tag der Medienkompetenz musste einer Ankündigung weichen. Dabei ist es dann geblieben.
In den vergangenen Jahren habe ich vor allem als Vorsitzender der Medienkommission beim SPD-Parteivorstand medienpolitische Vorschläge erarbeitet. Eine Auswahl findet sich auf diesen Seiten.

Zurück zu NRW: Vier Jahre haben CDU/FDP-Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen gebraucht, Novellierungen für das WDR-Gesetz und das LMG NW vorzulegen (Drucksache 14/9393).

I. LMG: Falsche Weichenstellungen und erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken

Die Novelle gibt allerdings keinen neuen Impuls, der versucht, auf aktuelle Frage eine Antwort zu finden. Der Entwurf verharrt vielmehr in der analogen Welt. Er regelt den Hörfunk, er regelt das Fernsehen, aber er blendet crossmediale Entwicklungen vollständig aus. Die Novelle nimmt noch nicht einmal Bezug zu Angeboten, die über das Internetprotokoll verbreitet werden und die teilweise eben auch meinungsrelevante Inhalte transportieren.
Ministerpräsident Rüttgers hat immer wieder - und in seinem Geleitzug Minister Krautscheid - angekündigt, das verlegerfreundlichste Gesetz zu schaffen. SPD und Bündnis 90/Die Grünen stehen in der Tradition, medienpolitisch verantwortungsbewusst den Handlungsspielraum von nordrhein-westfälischen Verlagen weit auszuschöpfen. Das Zwei-Säulen-System im Hörfunk ist hier ein erfolgreiches Beispiel. Immer geht es um die Balance zwischen den Entwicklungsmöglichkeiten derjenigen, die eine wirtschaftliche Basis für die Finanzierung von Qualitätsjournalismus benötigen und andererseits um die Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht - auch im Lokalen und Regionalen. Mit der noch gültigen Fassung des § 33 LMG hat die damalige rot-grüne Koalition diese Balance gehalten. Bislang ist keine Zulassung von lokalem Fernsehen mit Verlegerbeteiligung gescheitert.
Die umständlichen und bürokratischen Vorschläge der CDU/FDP-Landesregierung sollen eine 100 Prozent Beteiligung am lokalen Fernsehen im Verbreitungsgebiet ermöglichen. Um etwaige Gefahren, die sich daraus für die Meinungsvielfalt ergeben können, zu begegnen, greifen CDU und FDP tief in den Instrumentenkasten der analogen Welt: Sie setzen auf Programmbeiräte und Drittsendezeiten, nach der massiven Kritik und erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken im Wege des Gesetzgebungsverfahren kommen noch ein Verpflichtungszusagen hinzu (Änderungsantrag CDU/FDP-Fraktionen § 33 e LMG-E). Welcher Natur diese Zusagen sein können, blieben die Koalitionäre trotz Nachfragen schuldig. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Die Begründung der Landesregierung zum § 33 LMG-E ist schlicht: Man habe auf bewährte verfassungsrechtliche Instrumente zurückgegriffen, um Rechtssicherheit für die Akteure zu schaffen. Im Auftrag von Bündnis 90/Die Grünen hat Prof.  Holznagel (Universität Münster) ein Gutachten erstellt, das zu dem Ergebnis kommt, dass die vorgeschlagenen Regelungen alles andere als verfassungsfest sind. Auch Prof. Hain (Universität Köln) kommt in seiner Stellungnahme zu einem eindeutigen Ergebnis: "Der von der nordrhein-westfälischen Landesregierung vorgelegte Entwurf zum 13. Rundfunkänderungsgesetz ist bezüglich seiner Regelungen zum Presse-Rundfunk-Crossownership angesichts der gerade im regionalen und lokalen Bereich erheblichen verfassungsrechtlichen Anforderungen der publizistischen Vielfaltssicherung und des nicht hintergehbaren Gebots zur effektiven  präventiven Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht in zentralen Punkten verfassungsrechtlichen Einwänden ausgesetzt."
Nun gibt es niemand, der behauptet, dass es ein leichtes sei, crossmediale Prozesse gesetzgeberisch zu fassen. Diese Novelle unternimmt noch nicht einmal den Versuch. Dabei hat Prof. Huber (zum damaligen Zeitpunkt: Universität München und Mitglied der KEK) am 19. Mai 2009 im Hauptausschuss des Düsseldorfer Landtags zum § 33 LMG ausgeführt, "dass man entweder die Abs. 2 das Tatbestandsmerkmal der marktbeherrschenden Stellung hinzufügt und auf Abs. 3 ganz verzichtet oder das aus dem Rundfunkstaatsvertrag geläufige Modell der Zuschaueranteile auf die Landesebene herunterbricht und auch in Nordrhein-Westfalen - ähnlich wie in § 26 des Rundfunkstaatsvertrags - mit crossmedialen Verflechtungen operiert." Auch diesen Gedanken greift die NRW-Landesregierung nicht auf. Stattdessen formuliert der Medienminister bei der Einbringung der Novelle am 25. Juni 2009: "Ich glaube, so richtig die Miteinbeziehung des Internets ist, geht es um Meinungsmacht im lokalen Bereich. Hier ist nach meiner Einschätzung das Internet noch längst nicht in einer Vielfalt ausgeprägt, dass wir auf Beschränkungen verzichten können." Das ist aber nur die eine Seite der Medaille. Die andere Seite, die es eben auch aktuell schon einzubeziehen gilt, ist: Die Medienhäuser haben selbstverständlich ein Online-Angebot. So hat beispielsweise die WAZ mit dem Portal "Der Westen" eine eigenständige Marke in der Online Welt entwickelt. Das ist doch Crossmedia! Und damit eine Angelegenheit für das NRW-Mediengesetz. Aber in der Novelle ist dazu nichts zu finden. Problematisch ist auch, dass die vielfaltssichernden Maßnahmen lediglich alternativ anzuwenden sind. Starre Regelungen sind aber die falsche Antwort auf Konvergenz und Digitalisierung. Der neue § 33 e LMG-E weist zwar in die richtige Richtung, bleibt aber angesichts der vorstehenden Regelungen widersprüchlich.
Im Gegensatz zu CDU und FDP, die mit den Regelungen zu § 33 LMG-E ein Bürokratiemonster schaffen, setzen SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf die Kompetenz der LfM und auf mehr Flexibilität.
Dass die Zahl der Kommissionsmitglieder bei der LfM von 25 auf 28 erhöht werden soll, ist ebenfalls ein Indiz dafür, dass sich CDU und FDP einer ernsthaften Strukturdiskussion entziehen.  Für falsch halten wir einen Sitz für den Zeitungsverlegerverband NRW. Hier sind Interessenkollisionen programmiert, die zu vermeiden gewesen wären.

Als besonders pikant ist folgender Sachverhalt zu werten: Während CDU und FDP nicht müde werden, Drittsendezeiten als ein wichtiges und unverzichtbares Element der Vielfaltssicherung zu preisen, haben sie mit einem Federstrich die Doppellizenz in § 128 2, Satz 2 ersatzlos gestrichen.
In die falsche Richtung führen auch die Vorschläge der Landesregierung, das Verhältnis zwischen Veranstaltergemeinschaft und Betriebsgesellschaft im Lokalfunk im Telemedienbereich zu lasten der Veranstaltergemeinschaft zu verschlechtern. Auch hierzu haben wir einen konkreten Änderungsantrag vorgelegt.

II. WDR-Gesetz: Strukturfragen nicht angepackt und Arbeitnehmerrechte verschlechtert

Mit den Herausforderungen des Drei-Stufen-Tests begründen die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen die Vergrößerung des Rundfunkrates auf mindestens 47 Mitglieder. Zunächst ist festzuhalten: Der Dreistufentest, der sowohl für das bereits bestehende Telemedienangebot als auch zukünftig für alle veränderten und neuen Telemedienangebote anzuwenden ist, ist eine große Chance für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und insbesondere für die Gremien. Zugleicht ist klar: Die binnenplurale Kontrolle steht mit dem Dreistufentest vor einer großen Bewährungsprobe. Wenn es den Gremien gelingt, über professionelle Strukturen, die das Ehrenamt stärken und stützen, dieser neuen Aufgabe gerecht zu werden, dann wird die binnenplurale Kontrolle als Erfolgsmodell - auch europaweit - gelten können. Zwar konnte sich die GVK noch nicht auf die Etablierung einer Servicestelle, die unterschiedliche Kompetenzen und Professionen bündelt und die allen Gremien der ARD zuarbeitet, verständigen, die Tatsache, dass acht der neun Rundfunk-/Verwaltungsräte dem Aufbau einer Markdaten-Bank zugestimmt haben, ist in jedem Fall ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung.
Kurzum: Diese Chance gilt es, offensiv zu nutzen, weil der Wert der vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk produzierten und von den Gebührenzahlern finanzierten Programme dadurch stärker ins Bewusstsein gerückt werden kann.
Nur zur Erinnerung: Es war die Forderung der CDU, auch den Bestand des Telemedienangebotes dem Drei-Stufen-Test zu unterziehen. Der mit der Brüsseler Kommission erzielte Kompromiss hätte auch ein weniger aufwendiges Verfahren möglich gemacht. Dies führte dazu, dass die Zeit, Know How und Routine für dieses komplexe Verfahren aufzubauen, außerordentlich knapp bemessen war. Gleichwohl ist - als Zwischenfazit - zu konstatieren, dass die Gremien und die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) hier Hervorragendes leisten. Zugleich wird auch deutlich, dass das Ehrenamt an seine Grenzen stößt. Es geht also um die Frage, wie die ehrenamtliche Arbeit so unterstützt werden kann, dass das Ehrenamt ein Ehrenamt bleibt und zugleich die komplexen Sachverhalte transparent und klar entschieden werden? Wie sieht nun die Antwort der NRW-Landesregierung für den WDR-Rundfunkrat aus? Hat die Landesregierung eine Vorstellung davon, in welcher Struktur und unter welchen Bedingungen die WDR-Gremien diese anspruchsvollen Aufgaben bewältigen sollen. Weit gefehlt. Das einzige, was CDU und FDP einfallen, ist, dass zu den bereits bestehenden 43 Mitgliedern vier neue dazukommen sollen. In der offiziellen Begründung führt die Landesregierung aus: "Im Hinblick auf diese Aufgabe [gemeint ist der Drei-Stufen-Test] erscheint eine stärkere Berücksichtigung von gesellschaftlichen Gruppen aus den Bereichen Wirtschaft und Technik angezeigt." Es geht hier gar nicht darum, die neuen Verbänden und ihre Rolle in der ehrenamtlichen Gremienarbeit einzuschätzen. Im Gegenteil: Wir freuen uns auf die neuen Impulse. Aber klar ist doch:  Neue Mitglieder zu benennen, die Zahl von 43 auf 47 hochzuschrauben, ist die phantasieloseste Antwort. Zunächst hätte es im Laufe der Legislaturperiode (2005-2010) reichlich Gelegenheit gegeben, eine grundlegende Strukturdebatte zu führen und daraus gesetzgeberische Konsequenzen zu ziehen. (Vgl. dazu Lilienthal (Hg.), Professionalisierung der Medienaufsicht, 2009). Dann wäre eine Diskussion zielführend gewesen, ob alle gesellschaftlichen Gruppen, die weit überwiegend bei der umfassenden Neustrukturierung der WDR-Gremien im Jahr 1985 in den Rundfunkrat eingezogen waren, immer noch - nach fast drei Jahrzehnten - einen maßgeblichen Beitrag als Vertreter der Allgemeinheit leisten können (und wollen). Die SPD und Bündnis 90/Die Grünen standen einer solchen Debatte offen gegenüber. Aber offensichtlich hatte die CDU/FDP-Landesregierung weder den Mut noch die Kraft, mögliche Konflikte um der Sache willen zu führen. Zur Erinnerung: Die aktuelle Zusammensetzung des WDR-Rundfunkrates beruht auf einem Kompromiss zwischen SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen aus dem Jahr 2003 und die Koalitionsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen hatten in der vergangenen Legislaturperiode den Gestaltungswillen, die Gremienstruktur der heutigen Landesanstalt für Medien grundlegend zu ändern. Umfasste die vormalige Rundfunkkommission 45 ordentliche und 45 stellvertretende Mitglieder, so besteht die heutige Landesmedienkommission aus 25 Mitgliedern. Niemand stellt heute, nach sechs Jahren, in frage, dass dies die richtige Entscheidung war. Aber eine, die allein angesichts der erheblichen Verkleinerung auf enorme Widerstände der Betroffenen stieß. Politischer Gestaltungswille ist eben nicht zum Null-Tarif zu haben.
Dass es der Landesregierung im "wichtigsten Konvergenz-Standort in Deutschland" (Krautscheid, promedia, Juni 2009) nicht gelungen ist, bei der Berücksichtigung der Internet-Wirtschaft einen klaren NRW-bezug herzustellen, spricht Bände. Zu recht hält dazu die Funkkorrespondenz (26/2009) fest: "Dass die Landesregierung nun erstmals zwei Bundesverbänden (Bitkom/ECO) ein gemeinsames Entsenderecht in den Rundfunkrat einräumen will, fällt im Rahmen der Neuregelung besonders auf. Offenbar hat die Regierung aus ihrer Sicht keine geeignete Organisation auf Landesebene aus dem Bereich der Internet-Wirtschaft finden können. Bisher sieht das WDR-Gesetz vor, dass NRW-Landesverbände gesellschaftlich relevanter Gruppen Mitglieder für den Rundfunkrat benennen können."

Die Verschlechterungen im Rahmen der Anwendung des Landespersonalvertretungsgesetzes lehnen wir ab. Hier wird Mitbestimmung massiv eingeschränkt. Das ist der falsche Weg.

 



 

 Media-Governance und Medienregulierung.


Marc Jan Eumann (Hg.),
Martin Stadelmaier (Hg.)

Plädoyers für ein neues Zusammenwirken von Regulierung und Selbstregulierung.

Die Konvergenz der Medien, die neuen  technischen Möglichkeiten, das Hinzutreten neuer Akteure ...    zum Buch

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