Anmerkungen zur NRW-Medienpolitik – eine Replik auf Andreas Krautscheid
Von Marc Jan Eumann. Veröffentlicht in der "Funkkorrespondenz", 10. Juli 2009 (FK/28-29/09)
„Bald gibt es keine Ausreden mehr“, schreibt NRW-Minister Andreas Krautscheid. Es ist sein medienpolitisches Mantra nach rund vier Jahren Unionsregierung in Nordrhein-Westfalen. Mantras sollen mentale oder spirituelle Energien freisetzen. Und, so fragt man sich, kribbelt es in Nordrhein-Westfalen vor medienpolitischer Spannung? Ist das Bundesland immer noch auf der medienpolitischen Überholspur? Und wem gibt der Minister das Mantra mit auf den Weg, wenn nicht sich selbst?
Seine Vision für die Medienzukunft von Nordrhein-Westfalen hat Krautscheid in der „Funkkorrespondenz“ beschrieben (vgl. FK 24/09). Um es vorweg zu sagen: So viel Visionäres gibt es nicht. Ein Aufbruch oder gar Neuanfang ist nicht in Sicht. Ich möchte hier nicht in parteipolitische Plattitüden verfallen. Aber es ist schon bitter, dass der Medienminister der Frage nach einer Reform des bundesweiten Medienkonzentrationsrechts, der herausragenden aktuellen medienpolitischen Pflichtaufgabe, nur wenige dürre Zeilen widmet. „Manch einer“, schreibt er, „blockt die aufkeimende Diskussion noch mit dem Hinweis, man solle nicht versuchen, die Angelegenheit ‘Springer/Pro Sieben‘ nachträglich gewinnen zu wollen.“ Nur: An wen adressiert er diesen Vorwurf, wenn nicht an sich selbst. Denn das Gegenteil ist der Fall. Es gibt richtigerweise eine Debatte über die Zukunft des Medienkonzentrationsrechts – von vielen Seiten mit Anregungen und Beiträgen in Gang gehalten. Offen ist bisher nur, welchen inhaltlichen Beitrag der Medienminister des Medienlandes NRW dazu leistet. Bislang jedenfalls lässt die Regierung die notwendigen Impulse vermissen, wie die aktuelle Novellierung des nordrhein-westfälischen Landesmediengesetzes (LMG) zeigt.
Zu weiteren drei Themen macht Andreas Krautscheid in seinem FK-Beitrag An- und Bemerkungen:
zum Drei-Stufen-Test,
zur Situation auf dem Zeitungsmarkt inklusive Leistungsschutzrecht und
zur Digitalisierung des Radios.
Der mit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag eingeführte Drei-Stufen-Test für die bestehende und die künftigen Telemedienangebote ist eine große Chance für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und insbesondere für dessen Gremien. Zugleich ist klar: Die binnenplurale Kontrolle steht mit dem Drei-Stufen-Test vor einer großen Bewährungsprobe. Wenn es den Gremien gelingt, über professionelle Strukturen, die das Ehrenamt stärken und stützen, dieser neuen Aufgabe gerecht zu werden, dann wird die binnenplurale Kontrolle als Erfolgsmodell – auch europaweit – gelten können. Zwar konnte sich die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der ARD noch nicht auf die Etablierung einer Servicestelle verständigen, die unterschiedliche Kompetenzen und Professionen bündelt und allen Gremien des Senderverbunds zuarbeitet. Die Tatsache jedoch, dass acht der neun Rundfunk- bzw. Verwaltungsräte der ARD dem Aufbau einer Marktdatenbank zugestimmt haben, ist in jedem Fall ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung.
Kurzum: Diese Chance gilt es offensiv zu nutzen, weil der Wert der vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk produzierten und von den Gebührenzahlern finanzierten Programme dadurch stärker ins Bewusstsein gerückt werden kann. Nur zur Erinnerung. Es war die Forderung der CDU, auch das bestehende Telemedienangebot dem Drei-Stufen-Test zu unterziehen. Der mit der Brüsseler EU-Kommission in Sachen Beihilfeverfahren erzielte Kompromiss hätte auch ein weniger aufwändiges Testverfahren möglich gemacht. Es ist aber anders gekommen. Dies führt dazu, dass die Zeit, Know-how und Routine für das nun sehr komplexe Verfahren aufzubauen, außerordentlich knapp bemessen ist. Gleichwohl ist – als Zwischenfazit – zu konstatieren, dass die Gremien und die Gremienvorsitzendenkonferenz hier Hervorragendes leisten.
Fantasielose Antwort
Es wird aber auch immer deutlicher, dass das Ehrenamt an seine Grenzen stößt. Es geht also um die Frage, wie diese Arbeit so unterstützt werden kann, dass das Ehrenamt ein Ehrenamt bleibt und zugleich komplexe Sachverhalte transparent und klar entschieden werden können. Wie umfangreich und kompliziert die Verfahren sind, haben sowohl das vom WDR-Rundfunkrat in Auftrag gegebene Gutachten von Manfred Kops (Institut für Rundfunkökonomie an der Universität Köln), Viola Bensinger und Karen Sokoll (beide Rechtsanwaltskanzlei Olswang) als auch die vom VPRT beauftragte Expertise von Dieter Dörr (Universität Mainz) ergeben.
Wie sieht nun die Antwort der nordrhein-westfälischen Landesregierung für den WDR-Rundfunkrat aus? Hat die Landesregierung eine Vorstellung davon, in welcher Struktur und unter welchen Bedingungen die WDR-Gremien diese anspruchsvollen Aufgaben bewältigen sollen? Weit gefehlt. Das einzige, was der CDU und ihrem Düsseldorfer Koalitionspartner FDP dazu einfällt, ist, dass zu den bereits bestehenden 43 Rundfunkratsmitgliedern vier neue hinzukommen sollen. In der offiziellen Begründung dafür führt die Landesregierung aus: „Im Hinblick auf diese Aufgabe [gemeint ist der Drei-Stufen-Test; MJE] erscheint eine stärkere Berücksichtigung von gesellschaftlichen Gruppen aus den Bereichen Wirtschaft und Technik angezeigt.“ Mir geht es gar nicht darum, die neuen Verbände und deren Rolle in der ehrenamtlichen Gremienarbeit einzuschätzen. Im Gegenteil: Ich freue mich auf die neuen Impulse. Aber klar ist doch: Die Zahl der WDR-Rundfunkratsmitglieder von 43 auf 47 hochzuschrauben, ist die fantasieloseste Antwort. Sie ist auch – siehe die Regierung Koch in Hessen – eher als gruppenstrukturelle Maßnahme zu werten.
Nicht zum Nulltarif
Dabei hätte es im Lauf der aktuellen Legislaturperiode (2005 bis 2010) der NRW-Landesregierung reichlich Gelegenheit gegeben, eine grundlegende Strukturdebatte zu führen und daraus gesetzgeberische Konsequenzen zu ziehen. (Vgl. hierzu auch das von Volker Lilienthal herausgegebene Buch „Professionalisierung der Medienaufsicht“, VS-Verlag, Wiesbaden 2009). Zielführend wäre eine offene Diskussion darüber, ob alle gesellschaftlichen Gruppen, die weit überwiegend bei der umfassenden Neustrukturierung der WDR-Gremien im Jahr 1985 in den Rundfunkrat eingezogen waren, immer noch – nach fast drei Jahrzehnten – einen maßgeblichen Beitrag als Vertreter der Allgemeinheit leisten können (und wollen).
Die SPD stand einer solchen Debatte offen gegenüber. Doch offensichtlich hatte die CDU/FDP-Landesregierung weder den Mut noch die Kraft, mögliche Konflikte um der Sache willen zu führen. Auch hier zur Erinnerung: Die aktuelle Zusammensetzung des WDR-Rundfunkrats beruht auf einem Kompromiss zwischen SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen aus dem Jahr 2003. Gewiss, es ist nicht einfach, diese grundsätzliche Debatte zu führen. Ich erinnere gleichwohl daran, dass SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der vergangenen Legislaturperiode die Gremienstruktur der heutigen Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) grundlegend geändert haben, auch wenn dies unbequem und schwierig war. Wir haben das Gremium verschlankt, um es zukunftsfest zu machen. Von 45 ordentlichen und 45 stellvertretenden Mitgliedern auf 25. Niemand stellt heute, nach sechs Jahren, in Frage, dass dies die richtige Entscheidung war. Aber es war eine, die allein angesichts der erheblichen Verkleinerung auf enorme Widerstände der Betroffenen stieß. Politischer Gestaltungswille ist eben nicht zum Nulltarif zu haben. Nur am Rande erwähnt sei: Auch bei der Landesmedienkommission satteln CDU/FDP auf und führen darüber hinaus noch 26 stellvertretende Mitglieder ein.
Dass es der Düsseldorfer Landesregierung im „wichtigsten Konvergenz-Standort in Deutschland“ (Krautscheid in „Promedia“, Juni 2009) nicht gelungen ist, bei der Berücksichtigung der Internet-Wirtschaft einen klaren NRW-Bezug herzustellen, spricht Bände. Zu Recht hält dazu die „Funkkorrespondenz“ fest: „Dass die Landesregierung nun erstmals zwei Bundesverbänden (Bitkom/ECO) ein gemeinsames Entsenderecht in den Rundfunkrat einräumen will, fällt im Rahmen der Neuregelung besonders auf. Offenbar hat die Regierung aus ihrer Sicht keine geeignete Organisation auf Landesebene aus dem Bereich der Internet-Wirtschaft finden können. Bisher sieht das WDR-Gesetz vor, dass NRW-Landesverbände gesellschaftlich relevanter Gruppen Mitglieder für den Rundfunkrat benennen können“ (vgl. FK 26/09).
Crossmediale Entwickungen
Was die Situation auf dem Printmarkt angeht, so ist Krautscheids Analyse zutreffend, dass es sich aktuell sowohl um eine strukturelle als auch eine konjunkturelle Krise handelt – der Minister nennt dies „Sandwich-Problem“. Gleichzeitig warnt er vor „französischen Verhältnissen“, eine staatliche Förderung lehnt er folglich ab. Ganz durchdacht scheint dies als kategorische Forderung nicht. Denn konsequenterweise müsste Krautscheid dann fordern, auch den reduzierten Mehrwertsteuersatz für Printprodukte in Höhe von derzeit sieben auf 19 Prozent anzuheben. Aber so grundsätzlich ist die Ablehnung staatlicher Fördermittel wohl auch nicht gemeint. Denn auch Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) stellt staatliche Förderung in Aussicht: Er möchte künftig sämtliche neunten Klassen aller Schulformen mit Zeitungen versorgen. Sicher ist dabei nur: Dieses Projekt werden die NRW-Zeitungsverleger nicht aus eigener Tasche bezahlen.
Brigitte Knott-Wolf hat deshalb in der „Funkkorrespondenz“ zutreffend bemerkt: „Als Neuigkeit kündigte Rüttgers einzig das Projekt ‘Zeitung in der Schule und Schule in der Zeitung‘ an, bei dem es sich eher um die Neuauflage eines schon mehrmals durchgeführten Projekts handeln dürfte. Denn viele Verlage machen dabei schon seit Jahren auf eigene Kosten in ihren Verbreitungsgebieten mit. Neu ist nun allerdings die beabsichtigte Dimension: Ein ganzes Jahr lang Tageszeitungen für alle Neuntklässler kostenlos. Neu ist daran die finanzielle Unterstützung dieses Projektes durch die NRW-Landesregierung, denn anders wäre das wohl in dieser Dimension kaum zu leisten. Eigentlich wäre das aber doch wiederum eine – versteckte – Subventionierung von Zeitungshäusern durch Steuergelder“ (vgl. FK 26/09). Das nächste Schuljahr beginnt Mitte August. Man darf gespannt sein, ob den Worten des Ministerpräsidenten konkrete Taten folgen.
Was können die Akteure darüber hinaus von der Landesregierung erwarten? Die von Andreas Krautscheid vorgelegte LMG-Novelle gibt dazu kaum einen Ausblick. Sie verharrt in der analogen Welt. Krautscheid regelt den Hörfunk und das Fernsehen, aber er blendet crossmediale Entwicklungen vollständig aus. Wie ist das in dieser Zeit möglich? Die Novelle nimmt noch nicht einmal Bezug zu Angeboten, die über das Internet verbreitet werden und die teilweise eben auch meinungsrelevante Inhalte transportieren. Ministerpräsident Rüttgers hat immer wieder – und in seinem Geleitzug Minister Krautscheid – in Aussicht gestellt, das verlegerfreundlichste Gesetz zu schaffen. Ist das der entscheidende Ansatz für Medienpolitik?
Zunächst: Die SPD in Nordrhein-Westfalen steht in einer langen Tradition, Handlungsspielraum von Verlagen weit auszuschöpfen. Sie will eine starke, entwicklungsfähige Verlagslandschaft, die an allen Entwicklungen partizipiert. Das zunächst so misstrauisch betrachtete Zwei-Säulen-System im Hörfunk ist hier ein Beispiel für die Entwicklung wirtschaftlich gesunder Radiostationen und – dies ist ja auch eine entscheidende Zielmarke – für die Erhaltung von Meinungsvielfalt. Denn immer geht es um die Balance zwischen den Entwicklungsmöglichkeiten derjenigen, die eine wirtschaftliche Basis für die Finanzierung von Qualitätsjournalismus benötigen, und andererseits um die Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht – auch im Lokalen und Regionalen. Mit der noch gültigen Fassung von Paragraph 33 des NRW-Landesmediengesetzes hat die damalige rot-grüne Koalition diese Balance auch für das lokale Fernsehen gehalten. Bislang ist noch keine Zulassung von lokalem Fernsehen mit Verlegerbeteiligung gescheitert.
Die Vorschläge der CDU/FDP-Landesregierung ermöglichen nun in Nordrhein-Westfalen eine 100-Prozent-Beteiligung am lokalen Fernsehen im Verbreitungsgebiet. Um den Gefahren zu begegnen, die sich daraus für die Meinungsvielfalt ergeben können, greifen Rüttgers, Krautscheid & Co. aber nur in den Instrumentenkasten der analogen Welt – als würde der Cyberspace gar nicht existieren. Was ist der Landesregierung eingefallen? Um es auf einen Nenner zu bringen: Kluge TV für Paderborn und ein Programmbeirat als kleiner Rundfunkrat mit eher bescheidenen Befugnissen. Die Begründung ist schlicht: Man habe auf bewährte verfassungsrechtliche Instrumente zurückgegriffen, um Rechtssicherheit für die Akteure zu schaffen.
Die LMG-Novelle regelt zu viele Details
Auch hier zur Erinnerung: Die Sendezeit für unabhängige Dritte war eine medienpolitische Idee aus NRW, um Vielfalt im bundesweiten Privatfernsehen zu sichern. Dieser Vorschlag fand Eingang in den Rundfunkstaatsvertrag. Jetzt, nach 20 Jahren, kehrt diese Idee in das nordrhein-westfälische Medienrecht zurück. So viel zu den medienpolitischen Impulsen der Rüttgers-Regierung. Und zur Sache: Eine Viertelstunde Sendezeit für unabhängige Dritte in der Primetime soll Vielfalt sichern?
Im Auftrag von Bündnis 90/Die Grünen hat Bernd Holznagel von der Universität Münster ein sehr interessantes Gutachten zur Novellierung der Konzentrationsvorschriften im NRW-Landesmediengesetz erstellt – mit dem Ergebnis, dass die jetzt vorgeschlagenen Regeln alles andere als verfassungsfest seien (vgl. Dokumentation in FK 26/09). Nun gibt es niemanden, der behaupten würde, dass es ein Leichtes sei, crossmediale Prozesse gesetzgeberisch zu fassen. Mein Vorwurf ist: Diese Novelle unternimmt noch nicht einmal den Versuch. Dabei gibt es genug Anregungen. LfM-Direktor Norbert Schneider favorisiert – genauso wie der Autor dieses Textes – ein Punktesystem, das alle crossmedialen Erscheinungen einbezieht. Peter M. Huber (Universität München und Mitglied der Konzentrationsermittlungskommission KEK) sagte im Hauptausschuss des Düsseldorfer Landtags zum Paragraphen 33 des Landesmediengesetzes, „dass man entweder in Absatz 2 das Tatbestandsmerkmal der marktbeherrschenden Stellung hinzufügt und auf Absatz 3 ganz verzichtet oder das aus dem Rundfunkstaatsvertrag geläufige Modell der Zuschaueranteile auf die Landesebene herunterbricht und auch in Nordrhein-Westfalen – ähnlich wie in Paragraph 26 des Rundfunkstaatsvertrags – mit crossmedialen Verflechtungen operiert.“
Doch auch diesen Gedanken greift die NRW-Landesregierung nicht auf. Stattdessen formulierte der Medienminister bei der Einbringung der Novellen (LMG und WDR-Gesetz) am 25. Juni 2009: „Ich glaube, so richtig die Miteinbeziehung des Internets ist, geht es um Meinungsmacht im lokalen Bereich. Hier ist nach meiner Einschätzung das Internet noch längst nicht in einer Vielfalt ausgeprägt, dass wir auf Beschränkungen verzichten können.“ Das ist heute eine Seite der Medaille. Wie sieht es morgen aus? Wieder einmal beschäftigt sich die Landesregierung mit einer Situation, die schon anders aussehen kann, wenn die Novelle verabschiedet ist.
Die andere Seite, die es eben auch aktuell schon einzubeziehen gilt, ist: Die Medienhäuser haben selbstverständlich ein Online-Angebot. So hat beispielsweise die Essener „WAZ“-Gruppe mit dem Portal „Der Westen“ eine eigenständige Marke in der Online-Welt entwickelt. Das ist doch Crossmedia! Und damit eine Angelegenheit für das NRW-Landesmediengesetz. Aber in der Novelle ist dazu nichts zu finden. Generell ist festzuhalten: Die LMG-Novelle regelt viel zu viele Details. Dabei wäre doch mehr Flexibilität angesichts der Dynamik der Medienlandschaft und ihrer Akteure das geeignete Mittel der Wahl. Nicht starre Regelungen, sondern flexible Lösungen sind heutzutage gefragt – also beispielsweise mehr Gestaltungsmöglichkeiten für die Organe der Landesanstalt für Medien, um auf die unterschiedlichen Bedingungen in unterschiedlichen lokalen und regionalen Räumen flexibel antworten zu können. Das wäre eine Medienpolitik auf der Höhe der Zeit. Mit Blick auf das Leistungsschutzrecht, auf das Krautscheid in diesem Zusammenhang einging, nur so viel: Die beiden Volksparteien unterstützen den Vorschlag der Verlage. Doch alle Beteiligten wissen: Der Teufel steckt bei dieser Frage in vielen Details.
Schließlich streift der Minister noch die aktuell kontrovers diskutierte Frage der Digitalisierung des Radios und hebt die Digitalisierungsanreize der NRW-Novelle hervor – um freilich sogleich einschränkend hinzuzufügen: „Ein digitaler Urknall sieht anders aus.“ Nun, es muss ja nicht gleich ein Urknall sein. Aber etwas mehr könnte es schon sein. Zu fragen ist bei diesem Thema: Braucht es noch eine digitale terrestrische Radioverbreitung, etwa mit Hilfe der jetzt so genannten „DAB-Systemfamilie“? Meine vorläufige Antwort lautet: Ja, denn ein erheblicher Teil der Radionutzung findet draußen und unterwegs, insbesondere im Auto statt. Bis das Internet auch in der Fläche so mobil nutzbar sein wird, dass es überall wie der heimische DSL-Anschluss funktioniert, wird es noch lange dauern und es hängt von vielen Faktoren ab. Das könnte die Marktlücke für eine digitale Terrestrik sein.
Eine Mehrwege-Verbreitungsstrategie für das Radio
Die Strategie könnte also lauten: drinnen Internet, draußen Broadcast, ergänzt von mobilem Internet. Also eine „hybride“ Radioversorgung für „hybride“ Endgeräte, die künftig ohnehin mehrere Verbindungen in die Außenwelt knüpfen werden, von Mobilfunk über WLAN bis Broadcast. Das bieten viele Handys schon heute. Ob das digital-terrestrische „Overlay“-Sendernetz mit der DAB-Systemfamilie oder einer anderen Technik realisiert wird, ist fast schon zweitrangig. Für das neue DAB in Band III spricht, dass die Geräteindustrie inzwischen so weit ist, die Autos endlich technisch für den Frequenzbereich vorbereitet werden und sich eine breite Nutzung der Technik in Europa abzuzeichnen scheint. Dagegen spricht, dass die DAB-Systemfamilie technisch nicht mehr taufrisch ist und sich andere Möglichkeiten bieten könnten.
Und was ist mit UKW? Davon sollten wir die Finger lassen – rhetorisch wie praktisch. Über 300 Mio Endgeräte, lange Lebenszyklen der Geräte (und zum Beispiel der Autos, in die sie eingebaut sind), das Ganze die ökonomische Grundlage des kommerziellen Radios in Deutschland – es ist nicht klug, dies zur Abschalt-Disposition zu stellen.
Was wir brauchen ist also eine Mehrwege-Verbreitungsstrategie für das Radio. Und wir brauchen attraktive Produkte, die zum Zuhören einladen. Dabei sollten wir auch keinen dogmatischen Bogen um die digital-terrestrische (primär für Fernsehen genutzte) Technik DVB-T machen und deren ergänzende Nutzung diskutieren. Dort locken rund 15 Mio Empfangsgeräte, die alle auch einen „Radio“-Knopf haben. Damit wären wir dann bei der Triebfeder des relativen Markterfolgs von DAB in Großbritannien: attraktive neue, nur digital empfangbare Programme, deren erster Erfolg auf anderen digitalen Verbreitungswegen als DAB stattfand, einschließlich DVB-T, das in Großbritannien „Freeview“ heißt. Und diese Programme waren im zweiten Schritt Kaufanreiz für ein DAB-Radio.
Bei der Einbringung der Novellen von LMG und WDR-Gesetz hat Minister Krautscheid am Ende stolz erklärt: „Ich bin eineinviertel Jahre im Amt und habe das komplette Medienrecht modernisiert.“ Stimmt: als Medienminister ist Andreas Krautscheid jetzt 16 Monate im Amt. Bis dahin gab es keinen Medienminister im Kabinett Rüttgers. Aber immerhin einen Staatssekretär für Medien. Wie der hieß? Andreas Krautscheid – im Amt seit dem 1. September 2006.
Medienpolitik wird in den Ländern gemacht – oder auch nicht. Dass sich Krautscheid eher für das „auch nicht“ entschieden hat, liefert dann auch die Erklärung für seinen Schluss: „Nun ist die Politik am Zug“, schreibt er in seinem FK-Beitrag – so weit, so gut, so richtig –, „und nach der Bundestagswahl im September gibt es keine Ausreden mehr“– so weit, so falsch. Die nämlich gibt es schon heute nicht mehr.